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Prozessverschleppung

Ein weiteres Jahr ging für Schriftsätze und juristisches Vorgeplänkel drauf. Endlich wurde im Oktober 2016 ein Verhandlungstermin anberaumt – und in letzter Sekunde wieder abgesagt, da einem der beklagten Zahnärzte, der umgezogen war, die gerichtliche Ladung nicht rechtzeitig zugestellt werden konnte. Zwar war die Adresse des Mannes schnell ermittelt, doch zu einer neuen Ladung kam es nicht. Stattdessen hob das Gericht in einem urplötzlichen Sinneswandel den Verhandlungstermin ganz auf und ordnete im Wege des Amtshilfeersuchens in Berlin eine Befragung desjenigen deutschen Zahnarztes an, der damals den Pfusch seiner polnischen Kollegen wieder gerichtet hatte.

Rein inhaltlich war das ein völlig sinnloser Schritt, denn der Zahnarzt konnte sich nach all den Jahren natürlich nicht mehr an meinen Fall erinnern, sondern ihn lediglich anhand seiner Patientenakte rekonstruieren, die dem Gericht schon lange vorlag. Der tiefere Grund für die Befragung schien mehr in dem Bestreben des Gerichts zu liegen, Zeit zu gewinnen und sich diesen Fall, der offenbar als unangenehm und kompliziert empfunden wurde, so lange wie möglich vom Tisch zu halten – verständlich aus der Sicht der Verantwortlichen, aber verhängnisvoll für mich. Der Weg der länderübergreifenden Amtshilfe ist lang und gewunden: Bis das Anliegen des Stettiner Gerichtes in Berlin ankam, bis ein Termin für die Befragung des deutschen Zahnarztes anberaumt war, bis diese Befragung dann durchgeführt, protokolliert und zurückgeschickt wurde, ging resultatlos ein weiteres Jahr ins Land. Immerhin, der deutsche Zahnarzt sagte in meinem Sinne aus, und als das Protokoll der Befragung vorlag, atmete ich durch und hoffte auf einen baldigen Verhandlungstermin.

Doch ein Monat um den anderen verstrich, und das Stettiner Gericht ließ nichts von sich hören. Jeden Monat schrieb ich meinem Anwalt eine Mail mit der stereotypen Frage, ob sich in dem Fall etwas bewege; das war in meinem Terminplan eine feste Größe. Endlich hakte der Anwalt, meines ewigen Drängelns überdrüssig, beim Gericht nach und erhielt überraschend die Auskunft, die Befragungsprotokolle wären aus Berlin noch nicht eingetroffen.

Ich rief beim Berliner Gericht an und erfuhr, dass man die Befragungsprotokolle bereits vor einem halben Jahr an das Amtsgericht Stettin gesandt hatte. Die deutsche Rechtspflegerin war über meine Anfrage sehr erstaunt: Wenn die Protokolle fehlten, hätte sich doch auf der polnischen Seite längst jemand danach erkundigen müssen? Nein, niemand hatte sich erkundigt. Ohne mein Nachbohren wäre dieser Rechtsfall einfach im Nirwana verschwunden und niemals wieder aufgegriffen worden. Auch mein Anwalt hatte keine Erklärung für die spurlos verschwundenen Protokolle.

Nun riss mir doch der viel zu lange strapazierte Geduldsfaden. Ich bestand auf einer erneuten Anforderung der Protokolle, bot sogar an, sie persönlich nach Stettin zu bringen, damit der Empfang nicht geleugnet werden konnte. Wütend kündigte ich an, den Europäischen Gerichtshof in den Fall einzuschalten – eine gänzlich leere Drohung: Ich hatte bereits in einem früheren Stadium an den Europäischen Gerichtshof geschrieben und wusste, dass man von dort bestenfalls ein freundlich abwimmelndes Schreiben, aber keine Hilfe zu erwarten hatte. Zum Glück interessierte sich gerade mal wieder ein Fernsehteam für meinen Fall – ich sage, mal wieder, denn vor Jahren hatte es schon einmal einen Fernsehbericht gegeben. Auch mit dieser Medienpräsenz drohte ich und kündigte dramatische Enthüllungen vor der Kamera an. Immer wieder bombardierte ich meinen Anwalt mit emails. Ich wusste einfach nicht mehr weiter.

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