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Aladin und die juristische Wunderlampe

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Seite 1 von 5
Wie das Kölner Landgericht einen Urheberrechtsverstoß von 2008 ahndete und dabei eine Computergraphik zum Kunstwerk erhob.

Post vom Abmahnanwalt gehört mittlerweile zu den großen Alpträumen unserer Zeit. Mich ereilte er im Herbst 2013. Ein Abmahnanwalt aus Köln ließ mich wissen, ich hätte die Urheberrechte seines Mandanten, des Malers Aladin E. verletzt, indem ich ohne dessen Erlaubnis und Wissen ein Bild von diesem veröffentlicht hätte. Das Bild sei 15.000 € wert, und das sei auch die Basis für den Streitwert in diesem Rechtsfall. Der Mandant könne sich jedoch unter Umständen auch mit 10.000 € begnügen. Wenn ich bereit sei, diese Summe zeitnah an ihn zu überweisen, zuzüglich eines reichlich bemessenen Anwaltshonorars natürlich, und eine Unterlassungserklärung bezüglich der Verwendung des Bildes abzugeben, werde Aladin E. kulanterweise von einer weiteren Rechtsverfolgung absehen.

Ich hatte erst mal nicht die leiseste Ahnung, wovon hier überhaupt die Rede war. Aladin E.? Nie gehört. Es bedurfte erst einer umständlichen Recherche in meinem Altmailarchiv, bis sich mir die Zusammenhänge erhellten – nicht aus eigener Erinnerung, doch aus der Rekonstruktion des Ablaufs, wie die nachweisbaren Fakten ihn nahelegten.

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