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Tanja Stern
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Rechtliches

Aladin und die juristische Wunderlampe

Wie das Kölner Landgericht einen Urheberrechtsverstoß von 2008 ahndete und dabei eine Computergraphik zum Kunstwerk erhob.

Post vom Abmahnanwalt gehört mittlerweile zu den großen Alpträumen unserer Zeit. Mich ereilte er im Herbst 2013. Ein Abmahnanwalt aus Köln ließ mich wissen, ich hätte die Urheberrechte seines Mandanten, des Malers Aladin E. verletzt, indem ich ohne dessen Erlaubnis und Wissen ein Bild von diesem veröffentlicht hätte. Das Bild sei 15.000 € wert, und das sei auch die Basis für den Streitwert in diesem Rechtsfall. Der Mandant könne sich jedoch unter Umständen auch mit 10.000 € begnügen. Wenn ich bereit sei, diese Summe zeitnah an ihn zu überweisen, zuzüglich eines reichlich bemessenen Anwaltshonorars natürlich, und eine Unterlassungserklärung bezüglich der Verwendung des Bildes abzugeben, werde Aladin E. kulanterweise von einer weiteren Rechtsverfolgung absehen.

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Wenn Zahntourismus schiefgeht - ein deutsch-polnischer Rechtsfall

Zahntourismus nach Polen oder Tschechien ist beliebt, und wenn alles gut geht, auch erfreulich preiswert. Doch wenn es schief geht, hat der deutsche Patient kaum Möglichkeiten der Reklamation. Das musste ich erleben, als ich in Küstrin meinen Unterkiefer sanieren lassen wollte.

Die Zahnklinik Medica Dent III, im Besitz der Firma Cercon Schumann, lag im polnischen Teil Küstrins, genau an der Grenze. Die Behandlungsräume wirkten modern, das deutschsprachige Personal war freundlich und entgegenkommend, die Behandlungstermine ließen sich innerhalb meines Urlaubsaufenthalts im Oderbruch legen, und die günstigen Preise taten ein Übriges, um mich von den Vorzügen einer polnischen Zahnbehandlung zu überzeugen. Ich nahm das Angebot der Klinik für eine umfangreiche Sanierung meines Unterkiefers an – ein Fehler, dessen Folgen mich noch jahrelang begleiten sollten.

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Vorsicht, Erbschleicher!

Georg Luxi besaß Millionen, doch als er an Demenz erkrankte, wurde er zum Sozialhilfeempfänger: Erbschleicher brachten ihn um sein Vermögen. Ein Bericht über ein grassierendes Phänomen in einer überalterten Gesellschaft. 

Erbschleicherei. Es kann jeden alten, alleinstehenden Menschen treffen, sofern sein Vermögen groß genug ist, um diese besonders perfide Sorte von Betrügern anzuziehen. Oft bringt der Zufall sie hervor, eine ihnen günstige Konstellation im Verwandten- oder Bekanntenkreis; doch mittlerweile gibt es regelrechte kriminelle Klüngel, die eigens in dieser Richtung spezialisiert und mit allen juristischen Finessen vertraut sind.

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Umzugsbetrüger - Begegnung mit einer gefährlichen Branche

Wer umziehen will und nicht das Geld hat, eine große, renommierte Spedition zu engagieren, begibt sch auf gefährliches Terrain: Zwar locken unzählige Umzugsfirmen mit Schnäppchenpreisen Kunden an, doch die Branche ist voll von schwarzen Schafen. 

Die Männer von der polnischen Umzugsfirma waren fleißig, flink und freundlich. Im Nu räumten sie die ganze Wohnung leer, verstauten die Einrichtung auf ihrem Laster, wobei sie sie fachkundig vor Transportschäden schützten, und das alles zum absoluten Schnäppchenpreis. Die Kundin freute sich, wie gut sie das Unternehmen ausgewählt hatte – günstiger und angenehmer kann man nicht umziehen. Schon ging es ab in die neue Wohnung.

Die Kundin fuhr in ihrem Pkw voraus, der polnische Laster hinterher. Doch als die Kundin ein paar Straßenzüge weiter in den Rückspiegel sah, spiegelte sich darin kein Laster mehr. Die fleißigen, flinken, freundlichen Männer waren dem Blickfeld der Kundin für immer entrückt, waren vermutlich bereits auf dem Weg nach Polen, und mit ihnen der gesamte Hausrat der Kundin, Möbel und Geräte, Bücher und Bilder, Lieblingslatschen und Erinnerungsfotos – alles, was Heim und Heimat ausmacht.

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Vorsicht bei Zahnzusatzversicherungen

Die Angebote für Zahnzusatzversicherungen hören zwar gut an, haben aber ihre Tücken. Denn wenn tatsächlich eine größere Zahlung ansteht, konstruieren die Versicherungen gern einen Grund zu, um nicht zahlen zu müssen.  

Manch einer spielt mit dem Gedanken an eine Zahnzusatzversicherung, um sich gegen die horrenden Kosten abzusichern, die im Fall einer größeren Zahnbehandlung drohen. Die Versicherungen locken mit niedrigen Beiträgen und stellen großzügige Leistungen in Aussicht. Doch wer sich auf solch ein Lockangebot einlässt, sollte vorher wissen, dass die Leistungen an strenge Konditionen gebunden sind und dass den Versicherungen kein Trick zu schäbig ist, um eine Auszahlung zu vermeiden. In den einschlägigen Chats und Foren kann man dazu seitenweise die erbosten Kommentare von geprellten Kunden lesen. Und ich kann sie gut verstehen, denn auch ich gehöre zu denen, die hereingelegt worden sind.

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Das schmutzige Geschäft mit den Adresseinträgen

Die "Gewerbeauskunft-Zentrale" schreibt Gewerbetreibende an und verlangt in amtlich wirkendem Tonfall den Eintrag in ein Adressenregister. Die Idee dabei ist, dass man das Kleingedruckte übersieht - was leider Tausende auch taten, unter anderem ich. 

Vor ein paar Tagen wäre die Falle beinahe wieder zugeschnappt: Ein Schreiben traf ein, das mir einen Eintrag als Autorin in „Who’s Who in Germany“ antrug. Der Eintrag war schon fix und fertig vorbereitet; dazu gab es noch Raum für ein Bild mit der groß gedruckten Aufschrift „Foto kostenlos“. Ich sollte nur noch unterzeichnen, das Bild aufkleben und das Schreiben zurücksenden. Oho, dachte ich geschmeichelt, welche Ehre, ich im „Who’s Who in Germany“! Bis mein Blick auf das Kleingedruckte fiel: Der Eintrag sollte 249 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Worauf ich das Schreiben schleunigst entsorgte.

Dass ich überhaupt das Kleingedruckte las, verdanke ich der berüchtigten „Gewerbeauskunft-Zentrale“, die bis vor wenigen Monaten ihr Unwesen trieb.

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Ein Fußtritt vom Verfassungsgerichtshof

Wenn Sie von der Bußgeldstelle einen Kostenbescheid gem. § 25 a STVG bekommen, haben Sie kaum eine Chance, dagegen vorzugehen, denn die Amtsgerichte sehen sie pauschal als gerechtfertigt an, auch wenn die Voraussetzungen dieses Paragraphen gar nicht erfüllt sind. Ich zog deshalb vor den Verfassungsgerichtshof - vergeblich, wie man hier nachlesen kann.

Ein Kostenbescheid seitens der Bußgeldstelle sollte laut Gesetz immer dann ergehen, wenn ein Verkehrsdelikt zwar jenseits der Verfolgungsverjährung liegt, doch „der Fahrzeugführer nicht vor Eintritt der Verjährung ermittelt werden kann“ oder „die Ermittlung des Fahrzeugführers einen unangemessenen Aufwand erfordert“. So steht es geschrieben in § 25 a des Straßenverkehrsgesetzes (STVG).

Die Praxis sieht leider anders aus: Findet sich in der Bußgeldstelle beim Ausmisten ein Bußgeldbescheid an, dessen Verfolgung bereits verjährt ist, so lässt sich daraus trotzdem noch Kapital schlagen.

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Wer schreibt hier?

tanja passbildTanja Stern, geboren 1952 in Ostberlin, Studium der Theaterwissenschaft, danach Jobs als Redakteurin, Buchhändlerin und Sekretärin, 1985 literarisches Debüt, heute freie Autorin in Wildau bei Berlin mit Schwerpunkt DDR- und Kommunismusgeschichte. 

Zur ausführlichen Biographie

 

Aktuelles

Vortrag am 28.03.2023 um 19:00 Uhr zum Thema "Das Fernsehen der DDR - zwischen Dogma und Experiment". Ort:  Volkshochschule Havelland, Poststr. 15, 14612 Falkensee. Näheres zum Inhalt gibt es hier. 


Vortrag am 25.04.2023 um 19:00 Uhr zum Thema "Wegbereiterinnen - Frauen erobern die Naturwissenschaft". Ort: Kreisvolkshochschule Barnim, Regionalstelle Bernau, Jahnstr. 45, 16321 Bernau. Näheres zum Inhalt gibt es hier.


Vortrag am 05.05.2023 um 15:00 Uhr zum Thema "Elektrisierendes Schöneweide - wie ein Randbezirk zu einem der wichtigsten Industriestandorte Berlins aufwuchs". Ort: TH Wildau, Audimax, Halle 17, Hochschulring 1, 15745 Wildau. Näheres zum Inhalt gibt es hier.

 

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