Die "Gewerbeauskunft-Zentrale" schreibt Gewerbetreibende an und verlangt in amtlich wirkendem Tonfall den Eintrag in ein Adressenregister. Die Idee dabei ist, dass man das Kleingedruckte übersieht - was leider Tausende auch taten, unter anderem ich. 

Vor ein paar Tagen wäre die Falle beinahe wieder zugeschnappt: Ein Schreiben traf ein, das mir einen Eintrag als Autorin in „Who’s Who in Germany“ antrug. Der Eintrag war schon fix und fertig vorbereitet; dazu gab es noch Raum für ein Bild mit der groß gedruckten Aufschrift „Foto kostenlos“. Ich sollte nur noch unterzeichnen, das Bild aufkleben und das Schreiben zurücksenden. Oho, dachte ich geschmeichelt, welche Ehre, ich im „Who’s Who in Germany“! Bis mein Blick auf das Kleingedruckte fiel: Der Eintrag sollte 249 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Worauf ich das Schreiben schleunigst entsorgte.

Dass ich überhaupt das Kleingedruckte las, verdanke ich der berüchtigten „Gewerbeauskunft-Zentrale“, die bis vor wenigen Monaten ihr Unwesen trieb.

Bei der war ich voll in die Falle getappt. Das Schreiben, das ich von dort erhielt, war aufgemacht wie ein Behördenformular und versehen mit der definitiven und amtlich wirkenden Aufforderung, sein Gewerbe in der sogenannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ registrieren zu lassen. Auch in diesem Fall war der Eintrag fix und fertig vorbereitet. Er sollte lediglich geprüft und unterzeichnet werden. Ich ließ die Sache ein paar Wochen liegen, worauf eine Mahnung eintraf, die ebenfalls ganz offiziell und amtlich wirkte: Ich möge binnen zweier Wochen das Schreiben zurücksenden, die Zentrale erwarte meine Unterschrift… Was soll ich sagen? Ich habe unterzeichnet.

Erst als eine Woche später eine Rechnung über 569,09 € eintraf, sah ich mir das Formular genauer an und entdeckte im Kleingedruckten den Hinweis, dass der geforderte Eintrag zahlungspflichtig sei. Eine Anfrage bei Dr. Google ergab, dass die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ seit Jahren mit dieser Masche unterwegs war und schon mehr als hunderttausend Selbstständige und Gewerbetreibende aus allen denkbaren Branchen abgezockt hatte. Die GWE beschäftigt ganze Heerscharen von Anwälten und Angestellten, die von morgens bis abends nichts weiter tun als die Opfer, die auf den Trick mit dem Gewerbeeintrag hereingefallen sind, unaufhörlich unter Druck zu setzen, mit Mahnungen, Drohungen, Inkassoschreiben oder scheinbar günstigen Vergleichsangeboten, die allwöchentlich auf die Betroffenen niederprasseln.

Amtliche Nüchternheit: Tausende Gewerbetreibende fielen schon  auf dieses Logo herein.

Viele sind in die Knie gegangen und haben gezahlt. Andere versuchten sich zu wehren, gingen vor Gericht und fütterten auch wieder ganze Heerscharen von Anwälten fett, doch die deutsche Justiz hat in den ersten Jahren mehrfach zugunsten der GWE entschieden: Wer diesen Eintrag unterschreibe, sei selber schuld, denn von Geschäftsleuten werde erwartet, dass sie Papiere sorgfältig lesen, bevor sie sie unterschrieben. Auf diese Urteile wurde dann natürlich seitens der GWE fleißig verwiesen, wenn es galt, weitere Opfer unter Druck zu setzen. Auch Tausende von Strafanzeigen, die von geprellten Gewerbetreibenden gegen die GWE gestellt wurden, konnten deren Aktivitäten nicht stoppen. Millionengewinne sind seit 2008 auf die Konten ihrer Geschäftsführer geflossen, die sich unangreifbar im Hintergrund halten.

Erst ab Anfang 2013 wendete sich das Blatt, und zwar nicht auf strafrechtlicher, sondern auf wettbewerbsrechtlicher Ebene. In verschiedenen Urteilen wurde das Formular der GWE als irreführend und wettbewerbswidrig eingestuft und der Versand desselben untersagt. Das war mein Glück und hat mich vor dem monatelangem Terror bewahrt, von dem andere GWE-Opfer berichten. Nachdem ich in einem knappen Schreiben der erhaltenen Rechnung widersprach und mich dabei auf die ergangenen Urteile berief, habe ich persönlich nichts mehr von der GWE gehört.

Grundsätzlich aber hat die GWE ihr lukratives Handwerk nicht aufgegeben. Im Gegenteil, sie hat ihr Standardschreiben so aktualisiert und angepasst, dass die Kritikpunkte, die zu den ergangenen Urteilen führten, nicht mehr greifen. Noch immer kursieren ihre Formulare, und noch immer sind Tausende von Anwälten mit den einschlägigen Rechtsstreitigkeiten befasst. Auch haben sich diverse Nachfolger gegründet, die auf die gleiche lukrative Masche reisen – so wie das „Who’s Who in Germany“, das jüngst bei mir sein Glück versuchte. Die gute Nachricht ist, dass man nur einmal darauf hereinfallen kann. Und wer dies liest, entgeht der Falle womöglich ganz.

 

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