Das Berliner Autohaus Gotthard König zählt zu den größten Vertragshändlern für die Marken Fiat und Renault in Deutschland. Es behauptet von sich selbst, „sozial und regional engagiert“ zu sein, und wirbt mit dem stolzen Slogan „…und der Mensch steht im Mittelpunkt“. Wie leicht man aus dem Mittelpunkt herausfallen und an den Rand gedrängt werden kann, musste ich letztes Jahr erleben, als ich im Autohaus König Spandau einen Gebrauchtwagen kaufen wollte.

Kurz vor Weihnachten 2020 gab mein Smart mit Getriebeschaden den Geist auf – mitten in der tiefsten Brandenburger Pampa und natürlich genau an einem Sonntag. Zwar ließ er sich mit Ach und Krach noch mal starten, aber die Rückfahrt war ein Horrortrip, und nachdem ich glücklich zuhause ankam, nahm ich mir vor, diesen Wagen niemals wieder zu bewegen.

Ein neuer musste her, sofort, gleich morgen, aber das erwies sich als schwierig. Wir waren mitten im zweiten Corona-Lockdown. Die meisten Autohäuser hatten den Verkauf eingeschränkt oder geschlossen. Nach hektischem Googeln und Telefonieren entdeckte ich das Autohaus König Spandau. Das hatte einladend geöffnet, es hatte einen mintgrünen Fiat 500, genau wie ich mir einen wünschte, und es stellte bis zur Zulassung einen Leihwagen, mit dem ich für günstige 99 Euro die autolose Zeit überbrücken konnte.

Also zögerte ich nicht lange, das Autohaus persönlich aufzusuchen und eine verbindliche Bestellung für den Fiat zu unterzeichnen. Zwar musste ich aufgrund der Lockdown-Bestimmungen auf alle üblichen Prüfungen verzichten und durfte den Wagen nicht mal probefahren. Auch verlangte der Verkäufer kategorisch, dass ich sofort und im Voraus den vollen Kaufpreis zu entrichten hätte. Damals galt noch bis zum Jahresende eine günstigere Mehrwertsteuer, doch die kam nur dann zum Tragen – erklärte mir jedenfalls der Verkäufer –, wenn der Kaufpreis noch 2020 auf dem Konto des Autohauses König einging. Also überwies ich artig noch vor Weihnachten die volle Summe. Ja, ich weiß, ich war vertrauensselig und dämlich. Aber es handelte sich immerhin um eines der größten und bekanntesten Berliner Autohäuser, das dazu noch mit einem überaus humanistischen Slogan warb: „…und der Mensch steht im Mittelpunkt“. Wie hätte ich da ahnen sollen, was mir bevorstand?

Der Königs-Weg zum Gebrauchtwagen

Ein paar Tage später sah ich mir die Details der Bestellung näher an und stutzte: Baujahr 2016? War der Fiat, den ich mir ausgesucht hatte, nicht von 2017 gewesen? TÜV schon im kommenden November? Und überhaupt, war das nicht eine ganz andere Angebotsnummer? Ich prüfte das nach und stellte fest, dass der Verkäufer mir tatsächlich einen ganz anderen Wagen verkauft hatte als den, auf den meine Kaufabsicht zielte. Das hatte folgenden Hintergrund: Im telefonischen Vorgespräch bekundete ich dem Verkäufer mein Interesse für einen ganz bestimmten mintgrünen Fiat, den ich im Netz gesehen hatte. Als ich zwei Stunden später zum Autohaus kam, stand ein mintgrüner Fiat im Eingangsbereich, worauf ich den Verkäufer fragte: Ist das der Wagen, über den wir gesprochen haben? Er bejahte, was mir merkwürdig vorkam, denn der Preis auf dem Schild war um 500 Euro höher als im Internetangebot. Aber als ich danach fragte, winkte der Verkäufer ab: Diese Aktionspreise würden operativ von der Preisabteilung festgelegt. Natürlich müsse ich nur den Preis bezahlen, den ich im Internet gesehen hätte. Auf der verbindlichen Bestellung stand dann auch wirklich der „richtige“ Preis, den ich ausdrücklich hinterfragt hatte. Aber alle anderen Angaben einschließlich der Angebotsnummer bezogen sich auf das „falsche“ Fahrzeug.

Ich fragte per Mail beim Verkäufer nach. Da ich noch in der Widerrufsfrist lag, musste er wohl oder übel reagieren. Das sei ein Missverständnis, erwiderte er locker, er hätte da zwei „fast identische“ Wagen durcheinandergebracht. Aber das sei kein Problem. Wenn ich den anderen haben wolle, werde er einfach das Fahrzeug ändern. Ich schluckte natürlich, entschloss mich aber, bei meiner Kaufabsicht zu bleiben. Das Geld war nun mal überwiesen, und wenn das Fahrzeug geändert wurde, bekam ich ja am Ende den Wagen, den ich wollte.

Doch dann verging eine Woche nach der anderen, ohne dass die erwartete Zulassung eintraf. Mahnungen blieben ohne Antwort oder wurden lapidar abgewimmelt. Ich ärgerte mich, dass ich die Zulassung nicht selbst in die Hand genommen hatte. An der Zulassungsstelle meines Wohnorts gab es damals kaum Wartezeiten. Doch der Verkäufer hatte so dringlich betont, wie vorteilhaft es in diesen Zeiten sei, wenn die Zulassung durch das Autohaus erfolge, dass ich ihn nicht brüskieren wollte und ihm mein Okay und auch noch meinen Personalausweis gegeben hatte. Dabei lag das Autohaus Spandau sehr weit von meinem Wohnort entfernt am entgegengesetzten Ende Berlins. Es muss offenbar für den Verkäufer denkbar umständlich gewesen sein, die Zulassung über eine solche Entfernung hinweg zu managen. Umso merkwürdiger, dass er dennoch so vehement darauf bestanden hatte. Fürchtete er, dass mir das „Missverständnis“, die kleine Vertauschung der beiden Wagen, vor der Zeit auffallen könnte, wenn ich selbst die Zulassung beantragte?

Ende Januar 2021 ging der Verkäufer auch noch in Urlaub und war für mich nicht mehr erreichbar. Ein Anruf bei der zuständigen Zulassungsstelle ergab, dass bislang keine Zulassung durch das Autohaus König beantragt worden war. Das bedeutete, dass sich die Bereitstellung des Wagens noch einmal wochenlang verzögern würde und die Rückgabe meines Personalausweises folglich auch. An diesem Punkt gab ich mir einen Ruck und tat endlich, was längst überfällig war: Ich stornierte die Bestellung des Fiat 500 und verlangte mein Geld zurück.

In einer Beschwerde an die Geschäftsführung bat ich um eine Stellungnahme zu den Methoden des Autohauses Spandau. Die einzige Antwort, die ich erhielt, war eine Rechnung über eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des überwiesenen Betrages (der nicht nur den Preis des Wagens, sondern auch den der niemals durchgeführten Zulassung umfasste). Dieser Betrag wurde dann bei der Rückzahlung des Kaufpreises einbehalten. Meinen Personalausweis erhielt ich erst Mitte Februar 2021 zurück.

Eine Klage und ihr überraschendes Ergebnis

Natürlich hatte ich nicht vor, diese Unverschämtheit hinzunehmen. Ich wandte mich zunächst an die Kfz-Schiedsstelle Berlin, aber das brachte überhaupt nichts. Diese Leute kann man wirklich in der Pfeife rauchen. Immerhin merkte ich bei dieser Gelegenheit, mit was für einem mächtigen Gegner ich mich anzulegen im Begriff stand und was für eine starke Lobby ein großes Autohaus besaß. An der Klage führte kein Weg vorbei.

Ich verzichtete auf einen Anwalt und setzte selbst eine Klageschrift auf, wobei ich dreigleisig argumentierte: Die Nichtigkeit der verbindlichen Bestellung machte ich ebenso geltend wie den verschleppten Auslieferungstermin und den Verdacht auf arglistige Täuschung. Dann fügte ich sämtliche Belege bei und sandte alles an das Amtsgericht, das für das Autohaus König zuständig war. Das Resultat war eine Überraschung: Anstelle der Klageerwiderung, die ich kampfbereit erwartete, traf ein Versäumnisurteil ein. Das Autohaus König war sang- und klanglos in die Knie gegangen; und wenn man bedenkt, wie arrogant und respektlos diese Leute sich im Vorfeld gegeben hatten, ist das eigentlich erstaunlich. Bald darauf ging auch der einbehaltene Betrag auf meinem Konto ein. Ich hatte ihn mir sauer verdient.

Und die Moral von der Geschicht: Man sollte sich keineswegs darauf verlassen, dass ein bekanntes Autohaus, das im Stadtbild und in der Werbung präsent ist, seine Kunden fair und redlich behandelt, auch dann nicht, wenn es damit prahlt, bei ihm stehe der Mensch im Mittelpunkt. Sobald sich die Gelegenheit bietet, einen unerfahrenen und vertrauensseligen Kunden zu übervorteilen, steht für diese Sorte Autohändler nur ein einziger Mensch im Mittelpunkt: er selbst.

Comments powered by CComment