Was tun, wenn man als Mieter ständig Ärger mit der Hausverwaltung hat? Beim Vermieter kann man sich nicht beschweren - der ist ein fernes Konsortium in Großbritannien oder Lichtenstein. Und die Justiz greift nur ein, wenn ein Unglück geschieht.
Am 5. Februar 2026 sah ich aus dem Fenster und rieb mir die Augen: Ein Mann war dabei, den vereisten Weg vor meinem Haus aufzuhacken und freizuschaufeln. Zuletzt krönte er sein Werk sogar noch mit einigen Schaufeln Streusand. Ein Winterdienst! Von meiner Hausverwaltung! Dass ich das noch erleben durfte! Nach all den Wochen spiegelblanker Eisesglätte, da selbst der kurze Weg vom Haus zum Parkplatz Gefahr für Leib und Leben barg!
Seit Jahren hatte ich in unserer Siedlung keinen Winterdienst mehr gesehen; er war ein reines Phantom aus der alljährlichen Nebenkostenabrechnung. Mich bei der Buwog beschweren zu wollen, hatte ich eigentlich längst aufgegeben; dabei war noch nie etwas herausgekommen. Doch im Angesicht des eisglatten Winters 2025/26 hatte ich mich dann doch einmal erkundigt, ob man die Buwog nicht mit einer Untätigkeitsklage zur Einhaltung ihrer Streupflicht zwingen könne. Die Antwort lautete nein – erst wenn man selbst definitiv gestürzt sei, dürfe man die Hausverwaltung verklagen. War der holde Engel vom Winterdienst, den ich da draußen schaufeln sah, das Resultat eines Unglücksfalles? Hatte irgendeine alte Dame sich die Knochen brechen müssen, um die himmlische Erscheinung herbeizuführen?
Nicht zum ersten Male wünschte ich mir, ich wäre Wohneigentümerin. Dann könnte ich der Buwog den wohlverdienten Tritt geben und mir eine Hausverwaltung suchen, die ihren Namen auch verdient. Doch als Mieter kann man keine Hausverwaltung abwählen. Man kann sich nicht mal über sie beschweren, bei wem auch? Der Hausbesitzer ist ein fernes Konsortium in Großbritannien oder Lichtenstein, für das Wohnobjekte nichts als konturlose Posten in der Renditeabrechnung sind. Vor Jahren hatte ich einmal versucht, innerhalb der „Landericus Property Delta S.a.r.l“, an die allmonatlich meine Miete fließt, einen menschlichen Ansprechpartner zu finden, bei dem ich mich über die Missstände in der Hausverwaltung hätte beklagen können. Es war ein hoffnungsloses Unterfangen. Auch die Justiz zu bemühen, ist in der Regel zwecklos; diese wird, um das Eingangsbild symbolisch zu fassen, vielleicht diejenigen Mieter entschädigen, die gestürzt sind, weil der Winterdienst ausblieb; doch den Winterdienst im Voraus durchzusetzen, damit ein Schaden vermieden wird, sieht sie nicht als ihre Aufgabe an. Natürlich ist es erwünscht, dass eine Hausverwaltung arbeitet, doch es steht ihr auch frei, das nicht zu tun. Die Buwog hat von dieser Freiheit ausgiebigen Gebrauch gemacht.
Solange nichts Besonderes passiert, kann man als Mieter gut auch ohne Hausverwaltung leben. Längst hatte ich es mir angewöhnt, die anfallenden kleineren Reparaturen nicht mehr an die Buwog zu melden – die bestenfalls nach Monaten reagierte –, sondern auf eigene Kosten vornehmen zu lassen und diese dann mit der nächsten Miete zu verrechnen. Das war aus Sicht der Buwog zwar unzulässig, doch mit den Jahren hatte man sich anscheinend damit abgefunden. Schlimm wurde es nur, wenn etwas geschah, was ohne Hausverwaltung nicht zu lösen war. Hier drei Beispiele aus dem Mieteralltag:
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Glasfasernutzung? Fehlanzeige!
Bereits 2024 wurde meine Wohnsiedlung mit Glasfaserkabeln versorgt. Damals gingen Telekom-Werber von Haus zu Haus und boten den Mietern Glasfaserverträge an. Auch ich hatte einen Vertrag abgeschlossen und mir sogar einen neuen Fernseher gekauft, der technisch für die Möglichkeiten des Glasfaserfernsehens gerüstet war. Doch dann kam von der Telekom die Nachricht, dass mein Vertrag leider storniert werden müsse – der Eigentümer des Gebäudes, vertreten durch die Hausverwaltung Buwog, hätte den Ausbau von Glasfaseranschlüssen in meiner Wohnsiedlung untersagt. Ich wandte mich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur – damals war immerhin gerade das Nebenkostenprivileg gefallen, und die Medien tönten, dass von nun an alle Mieter die freie Wahl hätten, bei welchem Anbieter sie surfen und fernsehen wollten. Doch die Bundesnetzagentur bestätigte mir nur mit vielen gewundenen Phrasen, dass der Wohneigentümer jederzeit das Recht hätte, den Glasfaseranschluss zu untersagen.
Natürlich hatte mich die Hausverwaltung von dem Glasfaserverbot mit keinem Wort informiert, auch meine Bitte um eine Begründung desselben wieder mal keiner Antwort gewürdigt. Doch dieser Tage erfuhr ich durch Zufall, was es damit auf sich hatte: Die Buwog selbst wollte den Glasfaseranschluss vermarkten und den Mietern eigene Verträge aufzwingen – soviel zum Thema Stärkung der Mieterrechte. Meine Hoffnungen auf Glasfasernutzung werde ich nun wohl begraben müssen. Zwei Jahre sind bereits verstrichen seit dem Glasfaserausbau, und bei dem atemberaubenden Tempo, in dem die Buwog arbeitet, dürfte es wohl noch viele weitere Jahre dauern bis zu einem konkreten Vertragsangebot. Doch selbst wenn je ein solches erfolgen sollte, werde ich mich sicherlich nicht freiwillig an einen Vertragspartner binden, der sich im Rahmen der Wohnungsverwaltung als permanent unzuverlässig und respektlos gegen die Mieter erwiesen hat.
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Wohnungsrenovierung? Fehlanzeige!
Meine Wohnung liegt im Erdgeschoss und ist anerkannt schimmelgefährdet. Schon vor meiner Zeit hatte es diesbezüglich eine umfangreiche Sanierung gegeben. Zwar wurde mir das beim Einzug verschwiegen, doch die Nachbarn hatten natürlich geplaudert. Als ich vor vier Jahren eine Wohnungsrenovierung plante, bat ich also die Buwog, zuvor prüfen zu lassen, ob noch immer ein Schimmelproblem bestehe. Überraschend prompt erschien dann auch ein Gutachter in meiner Wohnung, stellte Messungen an und kam zu dem Schluss, dass in der Tat ein Teil der Wände latent schimmelgefährdet sei. Ein zu geringer Teil offenbar, denn als ich nun die Buwog um Kostenbeteiligung an der geplanten Renovierung bat, kam wieder keine Reaktion, nicht auf emails, nicht auf Anrufe und nicht auf Einschreiben mit Rückschein. Ich durfte nicht mal das Schimmelgutachten sehen; dazu hatte nur die Hausverwaltung, die es in Auftrag gab, das Recht. Und auch hier gilt wieder: Die Justiz zu Hilfe rufen darf ich erst, wenn ich infolge des Schimmelbefalls gesundheitliche Schäden davontragen sollte.
Bis heute (Februar 2026) habe ich die Renovierung nicht in Angriff genommen. Das liegt nicht allein an der Schimmelfrage. Ohne Zustimmung des Vermieters kann ich generell nur notdürftige Schönheitsreparaturen vornehmen lassen. Für jede wirkliche Erneuerung brauche ich die Zustimmung der Buwog, die mir jeden Kontakt verweigert.
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Fahrradraum? Fehlanzeige!
Irgendwann im Jahre 2024 wollte ich mein Fahrrad holen, doch der Fahrradraum, den ich seit Jahren nutzte, ließ sich mit meinem Schlüssel nicht öffnen. Ich rief den Hausmeister an, der mir erklärte, er hätte das Schloss vor dem Fahrradraum schon vor einigen Monaten ausgetauscht. Offenbar sei ich bei der Vergabe der neuen Schlüssel vergessen worden. Ich bat ihn, mir einen Schlüssel nachmachen zu lassen, damit ich an mein Fahrrad herankommen könne, und er sagte beiläufig okay.
Nach einigen Wochen fiel mir auf, dass ich noch immer den Fahrradraum nicht nutzen konnte, und ich rief nochmals den Hausmeister an. Er sagte, ach ja, er werde sich kümmern. Doch er kümmerte sich nicht. Ab dem vierten, fünften Anruf begann er Ausreden zu erfinden. Er müsse die Vergabe des Schlüssels erst bei der Hausverwaltung beantragen. Er müsse den Techniker informieren, der für die Herstellung des Schlüssels zuständig sei. Ja, er hätte den Techniker informiert, aber der hätte sich noch nicht zurückgemeldet. Ja, die Hausverwaltung wisse Bescheid, hätte aber leider noch nicht reagiert. Oft widerrief er, was er in der Woche zuvor behauptet hatte; und irgendwann gab er ganz unverfroren zu, dass er nie eine Hand gerührt hatte, um mir einen aktuellen Schlüssel für den Fahrradraum zu besorgen, und dass er dies auch in Zukunft nicht beabsichtige. „Wenden Sie sich doch an die Hausverwaltung!“, rief er siegessicher durchs Telefon. Er wusste nur allzu genau, mit welcher Intensität sich die Buwog um Mieteranliegen kümmerte.
Nun arbeitet jedoch der Hausmeister nicht direkt für die Buwog, sondern für eine Servicefirma namens BauBeCon. Also wandte ich mich zunächst an seinen dortigen Vorgesetzten, und von diesem schien ein Lichtblick zu kommen. Er stellte fest, dass es den Fahrradraum zwar offiziell gar nicht mehr geben dürfte – er war von einer früheren Hausverwaltung in Eigenregie etabliert worden –, entschied aber mit wahrhaft edler Geste, die Mieter dürften ihre Fahrräder trotzdem dort abstellen. Das löste aber nicht mein Problem, denn einen weiteren Schlüssel zu besorgen, ist offenbar ein Ding der Unmöglichkeit. Inzwischen hat mir auch der Hausmeisterchef etliche Male beteuert, er werde mir einen Schlüssel zukommen lassen, aber noch immer ist nichts geschehen. Den Fahrradraum, der mir bei meinem Einzug offiziell zugewiesen wurde, kann ich vermutlich für immer vergessen. Mein Pech, dass ich bei der Vergabe der neuen Schlüssel vergessen wurde.
Ab Januar 2026 wurde die Hausverwaltung für unsere Siedlung von der Buwog outgesourct: Jetzt ist die Siegener Firma Datasec GmbH dafür zuständig. Wird das eine Besserung der Zustände bewirken? Seit Jahren ist es mein sehnlichster Wunsch, dass sich die Buwog aus dem Objekt zurückziehen und einer seriösen Wohnungsverwaltung das Feld räumen möge. Ist die „Systemumstellung“, wie das Outsourcing genannt wird, ein erster hoffnungsvoller Schritt in diese Richtung? Der unverhofftt aufgetauchte Winterdienst könnte dafür ein Zeichen sein. Aber weder die Buwog noch die Datasec haben die Mieter über eventuell geplante Neuerungen informiert. Und der Winterdienst hat sich bisher nicht wiederholt. Wenn ich aus dem Fenster sehe, breitet sich wieder ungehemmt der Schnee aus. Es wird wohl noch eine Weile dauern, bis er taut.
Tanja Stern, geboren 1952 in Ostberlin, Studium der Theaterwissenschaft, danach Jobs als Redakteurin, Buchhändlerin und Sekretärin, 1985 literarisches Debüt, heute freie Autorin in Wildau bei Berlin mit Schwerpunkt DDR- und Kommunismusgeschichte.
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