Sie wird verhaftet wie eine Verbrecherin und gefeiert wie eine Heldin. Waschkörbe voller Fanpost und Blumen werden ihr in die Gefängniszelle gebracht. „Diese Frau hat einen Orden verdient!“, jubiliert ein begeisterter Vater. Ein Verein namens „Freispruch für Marianne Bachmeier“ eröffnet zu ihrer Verteidigung ein Konto, auf dem sich binnen Kurzem mehr als hunderttausend Mark ansammeln. Über Wochen, ja Monate steht sie im Zentrum des internationalen Medieninteresses. Die bekanntesten Zeitschriften buhlen um sie; erhört wird der damals sehr renommierte „Stern“, der 250.000 Mark für Mariannes Lebensgeschichte bezahlt. Bevor noch das Gericht ein Urteil über ihre Tat sprechen kann, steht ihre Story schon unter dem Titel „Annas Mutter“ als wöchentliche Fortsetzungsreihe im „Stern“ zu lesen und erscheint natürlich auch als Buch, das sich eine Zeitlang glänzend verkauft. Darin können die Bundesbürger alles über Mariannes Leben erfahren, angefangen von ihrer freudlosen Kindheit über ihre Männergeschichten bis hin zu den heroischen Motiven, die sie zu ihrer Tat getrieben haben.

Als Film wird die Geschichte gleich doppelt vermarktet: 1984 kommen, fast zeitgleich nach einem heißen Kopf-an-Kopf-Rennen, zwei Spielfilmproduktionen zum Fall Bachmeier ins Kino.  Sowohl Gudrun Landgrebe als auch Marie Colbin bieten einen glamourös tragischen Anblick, wenn sie in verzweifelter Mutterliebe vor Gericht die Pistolen zücken. Die Szene, die schon in der Wirklichkeit anmutete wie ein dramatischer Film, jetzt ist sie eingeschlossen in dem Medium, das ihr gebührt.

Juristisch kommt Marianne glimpflich davon – kein Wunder, steht doch eine geschlossene Phalanx von deutschen Eltern hinter ihr. Nachdem sie sich eine Zeitlang im Landeskrankenhaus Hildesheim von ihren seelischen Leiden erholt hat, wird sie 1983 vor Gericht gestellt und wegen Mordes angeklagt. Doch die Mordanklage wird schnell wieder fallengelassen. Gern lassen sich die Richter überzeugen, dass Marianne rein spontan und ohne jeden Vorsatz gehandelt hat, weshalb sie nur wegen Totschlags belangt werden kann. Das ist zwar jeder Logik bar, denn der Vorsatz, Klaus Grabowski zu ermorden, tritt aus der gesamten Abfolge der Tat mit fast schulbeispielhafter Klarheit hervor. Nur von den Schießübungen im Keller ist zu diesem Zeitpunkt noch nichts bekannt; damit wird Marianne erst später prahlen. Doch das Gericht vermerkt durchaus, dass sie ihre staunenswerte Treffsicherheit – immerhin sechs der acht Schüsse, die sie abgab, haben das Opfer tödlich getroffen – wohl kaum ohne Vorübung erreichen konnte. Trotzdem lassen die Richter Milde walten und verurteilen Marianne Bachmeier wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu moderaten sechs Jahren Gefängnis – in Gottes Namen, möchte man achselzuckend sagen. Nur geschieht es leider im Namen des Volkes.

Nach zweieinhalb Jahren kommt Marianne auf Bewährung aus dem Gefängnis frei. Sie wirft mit kühnem Schwung ihr altes Leben über Bord und fängt ein neues an. Zunächst heiratet sie und zieht mit ihrem Mann nach Nigeria, wo er in Lagos an einer deutschen Schule unterrichtet. Die Ehe geht nicht lange gut, doch das Leben im Ausland sagt Marianne zu. In Palermo auf Sizilien findet sie ihren Lieblingsort und findet dazu noch eine Tätigkeit, die ihrem Schicksal angemessen ist: Sie wird Sterbebegleiterin in einem Hospiz. Nach Deutschland kehrt sie nur sporadisch zurück, um ihre Geschichte in Talkshows zu erzählen und später auch in einem Buch zu vermarkten. Davon kann sie eine Weile ganz gut leben. In den Talkshows wirkt sie erstaunlich telegen und medienversiert – sie zeigt die unbefangene Souveränität einer Frau, die für die Kamera geboren ist. Nie hört man sie bezüglich ihrer Tat ein Wort des Zweifels oder gar der Reue äußern. Ihr Ruhm verblasst im Laufe der Jahre, doch ihr Bedürfnis, sich der Welt zu präsentieren, bleibt zeitlebens ungebrochen.

Das zeigt sich auch, als sie viel zu früh den eigenen Tod ins Auge fassen muss. Mit nur 46 Jahren wird sie krank – Diagnose Bauchspeicheldrüsenkrebs. Sie entschließt sich, nach Deutschland zurückzukehren, nicht nur aus versicherungstechnischen Gründen. Marianne will dort sterben, wo man sie kennt, und sie will, dass die Welt ihr dabei zuschaut. Von sich aus äußert sie den Wunsch, ein Kamerateam möge ihr Sterben begleiten. Und noch hat ihr Name Klang genug, um die Erfüllung dieses Wunsches zu ermöglichen. Der Filmreporter Lukas Maria Böhmer zeichnet mit einem Filmteam des NDR Mariannes letzte Wege auf und führt mit ihr letzte Interviews. Selbst noch als Sterbende sieht sie für ihr Alter gut aus, sie tritt immer schick angezogen und geschminkt vor die Kamera, um in egomanischem Plapperstrom, oft ihren Gesprächspartnern ins Wort fallend, die Welt an jedem Gedanken, der ihr durch den Kopf geht, teilhaben zu lassen. „Das langsame Sterben der Marianne Bachmeier“ heißt der so entstandene Film, in dem allerdings die scheußliche und schmerzliche Seite des Sterbens diskret ausgeblendet wird. Aber auch das dürfte ganz im Sinne der Protagonistin gewesen sein.

Wahrscheinlich hatte Marianne gehofft, mit diesem Sterbefilm noch einmal einen Mediencoup zu landen, der ihren verflossenen Ruhm neu belebte. Aber das war eine völlige Fehlkalkulation, geboren aus Geltungssucht und Selbstüberschätzung. Marianne Bachmeier ist immer nur als „Annas Mutter“ von Interesse gewesen. Ihren großen Mediencoup hatte sie gehabt; so etwas schafft man kein zweites Mal. Ein früher Krebstod mag für den, der ihn erleidet, sicher auch ein tragisches Schicksal sein, doch für die Welt ist er weder außergewöhnlich noch sonderlich attraktiv. Schon zum Zeitpunkt ihres Todes ist Marianne eine Schlagzeile von gestern, und jetzt, ein Vierteljahrhundert später, wissen die Jüngeren mit ihrem Namen kaum noch etwas anzufangen. Aber ihr Fall hat Geschichte geschrieben, Sozialgeschichte, Rechtsgeschichte, Mediengeschichte; und wenn das Thema Selbstjustiz verhandelt wird, so kann man immer noch sicher sein, dass Marianne Bachmeier als Beispiel dient. Nie vor oder nach ihr ist es jemandem gelungen, durch ein Kapitalverbrechen so viel stürmische Zustimmung zu ernten. 

Achtung: Dieser Aufsatz ist das "Abfallprodukt" einer größeren Arbeit, die mich gerade beschäftigt. Es geht um das Thema Migrantenbonus (oder auch "Kulturbonus") vor Gericht. Zu den geschilderten Rechtsbeispielen (hier ist es der Fall Frederike von Möhlmann) ziehe ich jeweils Parallelen heran. Sie sollen mit der Zeit eine kleine Reihe von historischen Kriminalfällen bilden, die ich in meinem Blog einstellen werde.

 

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